Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB) und Behandlungsvertrag

DR. PHIL. DANIEL VONWIL
Heilpraktiker für Psychotherapie
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Sexualtherapie TraumatherapieVONWILDr.phil DANIEL
§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1
Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen dem Heilpraktiker für Psychotherapie und dem Klienten als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB soweit zwischen den Vertragspartnern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
1.2
Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie mein Behandlungsangebot als Heilpraktiker für Psychotherapie annehmen und sich zum Zwecke der Beratung, Unterstützung, Coaching und/oder Therapie an mich wenden.
1.3
Als Heilpraktiker für Psychotherapie bin ich berechtigt eine Beratung/Therapie ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die ich als Heilpraktiker für Psychotherapie aufgrund meiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die mich in Gewissenskonflikte bringen können. Auch Ihnen als Klient*in steht das Recht zu, einen bestehenden Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen. In beiden Fällen, sind sie dazu verpflichtet die bereits erbrachten Leistungen bis zum Zeitpunkt der Ablehnung zu bezahlen.
§ 2 Inhalt des Behandlungsvertrages
2.1
Als Heilpraktiker für Psychotherapie leiste ich Ihnen meine Dienste in der Form, dass ich meine Kenntnisse und Fähigkeiten zur Beratung, Diagnose, Coaching und Psychotherapie nach eigenem Ermessen und zu ihrem Wohle anwende.
2.2
Als Heilpraktiker für Psychotherapie kann ich psychotherapeutische Methoden anwenden, die ich als im Einklang mit Ihrem wahrscheinlichen Wunsch halte, sofern Sie selbst keine klare Entscheidung darüber treffen. Ein subjektiv erwarteter Erfolg der Therapie kann ich Ihnen nicht in Aussicht stellen oder garantieren.
2.3
Als Heilpraktiker für Psychotherapie erbringe meine Leistungen, sofern zwischen den Vertragsparteien nichts anderes vereinbart wurde, in meiner Praxis am Friedrichring 16/18 in 79098 Freiburg oder Online per Videotelefonie. Eine Behandlungseinheit dauert 60 oder 90 Minuten. Sollte die Sitzung den vorher vereinbarten Zeitrahmen aus wichtigen Gründen überschreiten, bin ich dazu berechtigt, diesen Zeitaufwand in Rechnung zu stellen.
2.4
Meine beratende/therapeutische Begleitung als Heilpraktiker für Psychotherapie ersetzt keine ärztliche Untersuchung/Behandlung.
2.5
Als Heilpraktiker für Psychotherapie darf ich Sie weder krank schreiben, noch darf ich Ihnen verschreibungspflichtige Medikamente verordnen.
§ 3 Mitwirkung der Klienten
3.1

Als Klient*in sind Sie nicht verpflichtet, aktiv an der Beratung/Therapie mitzuwirken. Dennoch möchte ich betonen, dass eine erfolgreiche Behandlung in der Regel nur möglich ist, wenn Sie als Klient*in aktiv mitwirken. Dies schließt die Bereitstellung erforderlicher Auskünfte, insbesondere im Rahmen der Erhebung der Krankenschichte oder Diagnose, sowie die Durchführung von empfohlenen ärztlichen Untersuchungen ein.

Wenn Sie als Klient*in die Beratungs-/Therapieinhalte verneinen oder notwendige Informationen nicht zur Verfügung stellen, sodass die Beratungs-/Therapiemaßnahmen behindert werden, behalte ich mir als Heilpraktiker für Psychotherapie das Recht vor, die Behandlung zu beenden, wenn das notwendige Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist.

§ 4 Honorierung der Beratung/Therapie
4.1
Als Heilpraktiker für Psychotherapie beanspruche ich für meine Dienste ein Honorar. Die derzeitigen Sätze lauten belaufen sich auf 110 Euro für 60 Minuten und 160 Euro für 90 Minuten. Als Klient*in sind Sie darüber informiert, dass ich als Heilpraktiker für Psychotherapie keine Zulassung zu Krankenkassen oder Beihilfestellen habe. Das Honorar ist von Ihnen Selbst zu bezahlen. In Ausnahmefällen übernehmen private Zusatzversicherungen die Kosten der Therapie anteilig oder in vollem Umfang. Die Abklärung davon im Vorfeld, sowie die entsprechende Antragsstellung liegt in ihrem Aufgabenbereich.
4.2
Sie erhalten nach jeder Sitzung eine Rechnung per Email. Diese ist innerhalb der Frist von 14 Tagen gemäß den Zahlungsangaben zu begleichen.
4.3
Wenn Sie zu einem vereinbarten Termin nicht erscheinen, berechne ich Ihnen einm Ausfallhonorar in voller Höhe der vereinbarten Sitzungsdauer.
4.4
Vereinbarte Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, müssen sie bis 24 Stunden vor dem Termin verlegen. Ansonsten gelten diese als nicht in Anspruch genommen und müssen mit dem entsprechenden Ausfallshonorar beglichen werden. Das Ausfallshonorar muss innerhalb von 14 Tagen beglichen werden.
4.5
Termine, die von mir abgesagt werden müssen, werden Ihnen nicht in Rechnung gestellt. Als Klienti*in haben Sie in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche an mich. Auch schulde ich Ihnen keine Angabe von Gründen.
§ 5 Honorarerstattung durch Dritte
5.1
Sollten Sie Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte (z.B. Krankenkasse oder andere Versicherungen) haben oder glauben es zu haben, wird §4 hiervon nicht Berührt. Als Heilpraktiker für Psychotherapie führe ich mit Dritten keine Direktabrechnung durch. Eine Stundung des Honorars in Aussicht auf eine mögliche Erstattung ist nicht möglich.
5.2
Bei Erstattungsanfragen erteile ich als Heilpraktiker für Psychotherapie Dritten gegenüber keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und Bescheinigungen erhalten ausschließlich meine Klienten. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.
§ 6 Vertraulichkeit der Behandlung
6.1
Als Heilpraktiker für Psychotherapie behandle ich Klientendaten vertraulich. Auskünfte bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen von Klienten erteile ich nur nach deren schriftlichen Zustimmung.
6.2
Absatz 1. ist nicht anzuwenden, wenn ich aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet bin – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen - oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig bin. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige.
6.3
Als Heilpraktiker für Psychotherapie führe ich Aufzeichnungen über meine erbrachten Leistungen (Handakte). Meinen Klienten steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu. Diese Handakte kann auch nicht heraus verlangt werden. Absatz 2. bleibt unberührt.
6.4
Sofern der sie als Klient*in eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangen, erstelle ich diese für Sie aus der Handakte. Dieser Dienst ist kosten- und honorarpflichtig. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk, dass sich die Originale in der Handakte befinden.
6.5
Die Handakten werden für die Dauer von 10Jahren nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt, soweit nicht gesetzlich eine längere Aufbewahrungsfrist besteht. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Akten für Beweiszwecke in Frage kommen könnten.
§ 7 Risiken und Nebenwirkungen der Beratung/Therapie
7.1
Psychotherapie, wie jede Heilbehandlung, birgt potenzielle Risiken und Nebenwirkungen. Die angestrebten Veränderungen im Verhalten, Denken und Erleben können Auswirkungen auf Partnerschaften, Familien, Freundschaften und berufliche Umfelder haben. Obwohl diese Veränderungen zu Beginn der Therapie meist beabsichtigt und gemeinsam vereinbart wurden, sind ihre konkreten Auswirkungen nicht immer vollständig vorhersehbar und können unerwünscht sein. In einigen Fällen kann es sogar zu Trennungen oder der Beendigung von Arbeitsverhältnissen kommen.
7.2
Während der Therapie können vorübergehende Symptomverschlechterungen oder neue psychische Symptome auftreten. Diese können beispielsweise aus intensiver Auseinandersetzung mit dem Problem resultieren und sind manchmal, jedoch nicht immer, ein unvermeidlicher Schritt auf dem Weg zur Erreichung der Therapieziele. Trotz insgesamt positiver Heilungsprognosen kann es auch vorkommen, dass die Therapie nach längerer Dauer nicht den gewünschten Effekt zeigt, bedingt durch verschiedene Ursachen.
7.3
Ihr Wissen über diese potenziellen Risiken und Nebenwirkungen kann sich auf deren Einfluss auswirken. Sollte die Beratung/Therapie bei Ihnen unerwünschte Nebenwirkungen hervorrufen, ist es wichtig, dass wir diese offen und ehrlich in den Sitzungen thematisieren. Auf diese Weise können wir gemeinsam daran arbeiten, Lösungen zu finden und durch positive Therapieerfahrungen unterstützende Strategien entwickeln.
§ 8 Meinungsverschiedenheiten
8.1
Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten wir versuchen gütlich beizulegen. Empfohlen wird, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
§ 9 Salvatorische Klausel
9.1
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
§ 10 Terminvereinbarung
10.1
Termine sind nur nach vorheriger Absprache möglich
10.2
Für eine Terminvereinbarung nutzen sie bitte das Kontaktformular. Ich werde mich schnellstmöglich bei Ihnen melden. So erhalten Sie auch Zugang zu meinem Online Terminbuchungskalender.
§ 11 Ablauf
11.1
Zuerst findet ein unverbindliches, erstes Kennenlernen in Form eines Erstgespräches statt. Dieses findet in der Regel telefonisch statt und dauert maximal 30 Minuten. Entschließen wir uns für eine Zusammenarbeit, vereinbaren wir einen Termin, um in der Praxis oder per Videotelefonie ein ausführliches Anamnesegespräch zu führen.
11.2
Der Verlauf einer Beratung/Therapie gestaltet sich individuell auf Grund der von ihnen angestrebten Ziele und der von Ihnen mitgebrachten Ressourcen, diese zu erreichen. In Beratungen genügt es manchmal, eine oder wenige Sitzungen zu nehmen, um ohne meine weitere Unterstützung zurechtzukommen. Therapeutische Prozesse benötigen hingegen erfahrungsgemäß mehr Sitzungen und auch Zeit zur Integration in ihren Alltag. Gemeinsam stimmen wir die Frequenz und den Umfang an Sitzungen ab.
§ 12 Kostenübernahme
12.1
Die Kosten für die Behandlung durch Heilpraktiker für Psychotherapie werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Sollten Sie die Kosten von Ihrer privaten Zusatzversicherung oder von der Beihilfe erstattet bekommen, erkundigen Sie sich bitte vorab über die Voraussetzungen. Möglicherweise werden auch hier nicht die vollen Kosten übernommen.